Einzeltankanlage für den mobilen Einsatz im Freien und im Gebäude
Zulassungs-Nr. D/BAM 6599/31A (400 Liter und 600 Liter), D/BAM 6600/31A (980 Liter)
Zugelassen zum Transport nach ADR auch in Wasserschutzgebieten. Die Zulassungen sind zeitlich unbegrenzt.
Die länderrechtlichen Aufstellbedingungen sind zu beachten.
• Inhalt 400 Liter, 600 Liter und 980 Liter
• als Lagertank zugelassen nach DIN 6623
• für Benzin zugelassen
• als Komplettanlage in allen Varianten baumustergeprüft
• Ausführung für Bioethanol auf Anfrage
Ausführung:
• Stahlbehälter (doppelwandig), aus 2 x 3 mm feuerverzinktem Stahlblech
• explosionsdruckstoßfest
• mit Staplertaschen und zwei Kranösen
• Schutzring für Pumpenanlage
• Peilstab
• Entnahmeleitung R 1" und Entlüftungsleitung R 2", absperrbar
• mit verschließbarem Befüllstutzen R 2"
• mit Grenzwertgeber
• mit Leckanzeigegerät
• inkl. langem und abnehmbaren Entlüftungsrohr (3 Meter über dem Boden)
• ohne Pumpe (passende Elektropumpe auf Anfrage)
Nach TRbF muss bei der aktiven Lagerung von Benzin ein Abstand zwischen dem Behälter und dem Gebäude von 10 Metern eingehalten werden, es sei denn, die Gebäudewand ist feuerbeständig ausgeführt oder zwischen dem Gebäude und dem Behälter sind feuerbeständige Bauteile in ausreichender Breite und Höhe vorhanden (z.B. F90 Brandschutzlager). Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind alle Tankstellen für Benzin erlaubnispflichtig (gilt nur für ortsfeste Anlagen).
Achtung: Die Freigrenze für Benzin liegt gemäß ADR Kapitel 1.1.3.6.3 bei 333 Litern (vereinfachte Anforderungen, z.B. kein Gefahrgutführerschein erforderlich).
Zulassungs-Nr. D/BAM 6599/31A (400 Liter und 600 Liter), D/BAM 6600/31A (980 Liter)
Zugelassen zum Transport nach ADR auch in Wasserschutzgebieten. Die Zulassungen sind zeitlich unbegrenzt.
Die länderrechtlichen Aufstellbedingungen sind zu beachten.
• Inhalt 400 Liter, 600 Liter und 980 Liter
• als Lagertank zugelassen nach DIN 6623
• für Benzin zugelassen
• als Komplettanlage in allen Varianten baumustergeprüft
• Ausführung für Bioethanol auf Anfrage
Ausführung:
• Stahlbehälter (doppelwandig), aus 2 x 3 mm feuerverzinktem Stahlblech
• explosionsdruckstoßfest
• mit Staplertaschen und zwei Kranösen
• Schutzring für Pumpenanlage
• Peilstab
• Entnahmeleitung R 1" und Entlüftungsleitung R 2", absperrbar
• mit verschließbarem Befüllstutzen R 2"
• mit Grenzwertgeber
• mit Leckanzeigegerät
• inkl. langem und abnehmbaren Entlüftungsrohr (3 Meter über dem Boden)
• ohne Pumpe (passende Elektropumpe auf Anfrage)
Nach TRbF muss bei der aktiven Lagerung von Benzin ein Abstand zwischen dem Behälter und dem Gebäude von 10 Metern eingehalten werden, es sei denn, die Gebäudewand ist feuerbeständig ausgeführt oder zwischen dem Gebäude und dem Behälter sind feuerbeständige Bauteile in ausreichender Breite und Höhe vorhanden (z.B. F90 Brandschutzlager). Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind alle Tankstellen für Benzin erlaubnispflichtig (gilt nur für ortsfeste Anlagen).
Achtung: Die Freigrenze für Benzin liegt gemäß ADR Kapitel 1.1.3.6.3 bei 333 Litern (vereinfachte Anforderungen, z.B. kein Gefahrgutführerschein erforderlich).
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